Information zu Überweisungswünschen an das Krankenhaus zur ambulanten Versorgung

 

 

Liebe Patientin,

lieber Patient,

 

Sie kommen zu uns mit der Bitte um einen Überweisungsschein zur ambulanten Diagnostik (z.B. Darmspiegelung, Herzuntersuchung) im Krankenhaus. 

 

Dieser Bitte können wir leider in der Regel nicht nachkommen.

 

Hintergrund:

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Krankenhausambulanzen keine Zulassung zur regelhaften Versorgung von Patienten erteilt, d.h. die Krankenhäuser dürfen zu Lasten der Krankenkassen keine ambulanten Leistungen erbringen, sondern sind primär für die Versorgung der stationären Patienten zuständig.

 

Diese Regelung dürfen wir nicht umgehen.

 

Nur in den Fällen, in denen wir, meist durch eigene Untersuchungen, zu dem Schluss kommen, dass das vorliegende medizinische Problem nur ambulant unter Krankenhausbedingungen zu lösen ist, dürfen wir eine Überweisung ausstellen.

 

Eventuelle frühere Terminvergaben durch das Krankenhaus gehören nicht hierzu.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.